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Treppenlifte: Der Sitz zu mehr Selbstständigkeit

Die Möglichkeit zum unbeschwerten Überwinden von Treppen ist häufig eine Voraussetzung, um auch im höheren Lebensalter in der eigenen Wohnung leben zu können. Jedoch wird das Treppensteigen mit zunehmendem Lebensalter und Gelenkerkrankungen für viele Senioren zur täglichen Hürde. Treppenlifte können hier zum Erhalt der Selbstständigkeit beitragen und ein barrierefreies Wohnen ermöglichen. Doch was muss vor dem Kauf und bei der Modellauswahl berücksichtigt werden?

Vor dem Kauf: Klärung der Einbauvoraussetzungen und Finanzierung
Vor dem Kauf müssen die gesetzlichen Voraussetzungen zum Einbau eines Treppenlifts überprüft werden. Hierfür bedarf es zuerst der Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümerversammlung. Liegt diese vor, müssen auch die gesetzlichen baulichen Voraussetzungen geprüft werden. Hierzu zählt z. B., dass die Treppenbreite nach dem Einbau weiterhin mind. 0,8 m betragen muss. In Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Parteien gilt mind. 1,0 m.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss die Finanzierung abgeklärt werden. Da ein Treppenlift individuell an die Umgebung angepasst wird, sind konkrete Preise nur auf Nachfrage bei den Herstellern zu erhalten. Ein realistischer Preis für gerade Treppen liegt in einem Bereich von ca. 3.200,- bis 9.800,- €. Für Treppenlifte für kurvige Treppen müssen ca. 9.900,- bis 15.000,- € kalkuliert werden. Diese Kosten werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für Betroffene der Pflegestufe I kann die gesetzliche Pflegeversicherung einen Treppenlift mit bis zu 4.000,- € fördern. Voraussetzung hierfür ist, dass der Einbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen ermöglicht, erheblich erleichtert oder wiederherstellt. Für einen Haushalt mit mehreren pflegebedürftigen Personen werden max. 16.000,- € bezuschusst. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst mit dem Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ den Kauf eines Treppenlifts mit bis zu 6.250,- €. Zusätzlich gibt es regionale Förderprogramme. Bei fehlender Liquidität des Betroffenen übernimmt das zuständige Sozialamt die Finanzierung des kostengünstigsten Treppenlifts.

Der Kauf: Auswahl eines Modells

Steht die Entscheidung zum Kauf eines Treppenlifts fest, liegt die nächste Herausforderung in der Auswahl eines geeigneten Modells. Da es sich um eine langfristige, meist kostenintensive Investition handelt, sollte der Treppenlift bestmöglich an die räumliche Umgebung und die körperlichen Bedürfnisse angepasst sein.

Aktuell gibt es auf dem deutschen Markt 15 Hersteller von Treppenliften (Stand: 2018). Diese bieten 43 Modelle für den Innenbereich und 5 Modelle für den Außenbereich an. Unterscheidungs- und kaufrelevante Kriterien sind u. a. die max. Tragfähigkeit, die Einstellmöglichkeiten des Sitzes, das Vorhandensein von Sicherheitselementen sowie die Steuerung anhand von Fernbedienung oder Bedienhebel. Neben diesen technischen Aspekten sollte aber auch auf die Anpassung an die eigenen körperlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse geachtet werden. Besonders Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen, wie z. B. halbseitigen Lähmungen oder Spastiken, sollten auf ein einfaches Erreichen und Schließen der Sicherheitsgurte achten, einen ausreichend großen und festen Sitz wählen sowie die Möglichkeit zur Mitnahme weiterer Gegenstände (z. B. Gehhilfen) beachten. Der Transfer auf bzw. aus dem Treppenlift und das Positionieren der Füße auf dem Fußbrett sind ebenfalls wichtige Kriterien, die es bei der Auswahl zu berücksichtigen gilt.

Nach einer ersten Vorauswahl von Treppenliften ist die Begutachtung der Räumlichkeiten durch den Anbieter erforderlich. Nur so kann ein geeigneter Treppenlift final ausgewählt werden und eine Kostenkalkulation erfolgen. Diese enthält in der Regel neben dem Preis des Treppenlifts auch Kosten für den Transport und die Montage.

Nach dem Kauf: Wartung

Eine regelmäßige Prüfung ist bei Treppenliften im privaten Gebrauch nicht notwendig. Dennoch empfehlen viele Hersteller den Abschluss eines Wartungsvertrages mit jährlichen Wartungsintervallen. Häufig ist eine regelmäßige Wartung an die Garantieansprüche des Treppenlifts gebunden. Hier sollte man sich vor Abschluss eines Wartungsvertrages über die anfallenden Kosten informieren.

Verkauf

Entfällt der Bedarf eines Treppenlifts, gibt es verschiedene Möglichkeiten zum Veräußern. Zum einen bieten einige Hersteller bzw. Gebrauchthändler einen Rückkauf an. Die Kosten für den Abbau und die Abholung werden häufig im Rückkaufpreis verrechnet. Zum anderen kann der Treppenlift privat verkauft werden.

Treppenlifte: ein bewährtes Hilfsmittel

Auch wenn die Beschaffung eines Treppenlifts einen nicht unerheblichen organisatorischen und bürokratischen Aufwand mit sich bringt, wird er von 99,6 % der Betroffenen als sehr hilfreich bewertet.

Die Möglichkeit zur selbstständigen Überwindung von Treppen erhält die Selbstständigkeit bewegungsbeeinträchtigter Personen und trägt damit wesentlich zu ihrer Lebensqualität bei.
Eine ausführliche Übersicht über aktuell erhältliche Treppenlifte und ihre Funktionen ist in der Fachzeitschrift mt medizintechnik des TÜV-Verlages, Ausgabe X zu finden.

 

Ibenthal E., Kolb G., Backhaus C.

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