Vertrauensperson darf bei medizinischer Begutachtung dabei sein
Wenn es Unstimmigkeiten, beispielsweise bei der Einordnung des Pflegegrads, gibt, und das Gericht im Rahmen eines Klageverfahrens einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt hat, dann ist das für die Betroffenen oft sehr belastend. „Viele brauchen bei diesen Begutachtungen Sicherheit und wünschen sich einen nahestehenden Menschen an ihre Seite“, berichtet Klaus Wicher, Hamburger Vorsitzender des Sozialverbands SoVD. Dem hat jetzt auch das Bundessozialgericht entsprochen und entschieden, dass in diesem Fall eine Vertrauensperson der Wahl zur Untersuchung mitgenommen werden darf. Das heißt: Man ist nicht mehr allein bei der medizinischen Visite, die ja oft über zukünftiges Wohl und Wehe entscheidet. Grundsätzlich wird so eine Begutachtung nötig, wenn ein Sozialgericht sonst keine Entscheidung in einem anhängigen Verfahren treffen kann.
Anlass war die Klage eines Mannes, dessen Grad der Behinderung von einem Orthopäden begutachtet werden sollte, da sich der Patient sehr positiv entwickelt hatte. Der Patient wollte partout Sohn oder Tochter dabeihaben – der Gutachter nicht, er verweigerte seinen Dienst. Das Bundessozialgericht bestätigte nun das Recht auf eine Begleitung. Allerdings schränkte es dahingehend ein, dass Begleiter dann vor der Tür bleiben müssen, wenn sie eine „geordnete, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschweren oder verhindern“.
Mit anderen Worten: Solange sich die Begleitung nicht aktiv in die medizinische Begutachtung einmischt, darf sie gern dabei sein und „seelisch“ unterstützen. „Wenn man sich unsicher fühlt, dann sollte man spätestens bei der Beauftragung eines Gutachters durch das Gericht beantragen, eine vertraute Person mitnehmen zu dürfen“, empfiehlt Wicher.
Übrigens: Eine Vertrauensperson kann jede Person sein, die man bei sich haben möchte. Klaus Wicher rät: „Wer sich unsicher ist, sollte immer jemanden mitnehmen, der mithört, unterstützt und einfach dabei ist. Das stärkt die Betroffenen, macht Mut – und gibt ganz viel Sicherheit, dass man vor allem das mitbekommt, was wichtig ist. Das gilt grundsätzlich bei allen wichtigen Terminen, ob beim Jobcenter oder bei der Pflegebegutachtung.“
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