Steuer und Energiepauschale
Die gute Nachricht zuerst: Ab Juli gibt’s für Rentner:innen mehr Geld – und zwar plus 5,35 Prozent in den alten und 6,12 Prozent in den neuen Bundesländern. Die Wermutstropfen dabei: Viele Bezieher:innen von Altersruhegeld rutschen durch den neuen Aufschlag in die Steuerpflicht. Ihre Rente liegt über dem Freibetrag. Der steuerfreie Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer liegt derzeit bei 10.347 Euro. Das Finanzamt rechnet pauschal noch 102 Euro für Werbungskosten und 36 Euro für Sonderausgaben hinzu.
Wie viel der Fiskus kassiert, ist unter anderem durch das Startjahr der Rente bedingt. Wer 2020 in Rente ging, muss einen 80 Prozent steuerpflichtigem Anteil hinnehmen. Bei 1000 Euro Monatsrente sind 9600 Euro Jahreseinkommen frei. Jetzt kommen 5,35 Prozent Rentenerhöhung und jährlich 642 Euro drauf – das ist mehr als der Freibetrag. Das heißt: Es fallen Steuern an.
Nicht nur diese Regelung mindert das Geld in der Haushaltskasse von Senioren. Derzeit schlägt vor allem die Inflation zu. Steigende Mieten und Energiekosten leeren das Portemonnaie. Der Staat kündigt für den September zwar Entlastung an. Doch diese Energiepauschale ist reserviert für einkommenspflichtige Erwerbstätige, also Menschen im Job. „Die angekündigten 300 Euro Entlastung geht an Rentnern, pflegenden Angehörigen und Beziehern von Kranken- oder Elterngeld vorbei, weil sie kein zu versteuerndes Einkommen haben“, kritisierte Klaus Wicher. Der Hamburger Landeschef des Sozialverbands SoVD rät: „Rentner:innen können sich einen Anspruch auf die Energiepauschale sichern, wenn sie in diesem Jahr nur einen einzigen Tag steuerpflichtig gearbeitet haben.“
Eine Tätigkeit als Minijobber reicht. Das muss kein Job im Supermarkt, in der Kneipe um die Ecke oder auf dem Bau sein. Auch wer auf die Enkel aufpasst und dafür wenigstens den Mindestlohn bekommt und – wichtig – angibt, profitiert von der staatlichen Wohltat. Wicher verweist auf das Bundesfinanzministerium. Das weist darauf hin, dass die Beschäftigung nachgewiesen werden muss und steuerrechtlich anerkannt wird. Wenn also Oma oder Opa den Kindern öfter mal unter die Arme greifen, ist es eventuell steuerlich sinnvoll, sich als Haushaltshilfe anstellen zu lassen. Sie können so ab Oktober als Minijobber bis zu 520 Euro monatlich frei von Steuern und Sozialabgaben dazuverdienen (bisher 450 Euro).
Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zum Thema Rente beraten lassen. Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de
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