Schrift ändern:AAA

Renten-Gerüchte

„Rentenauskunft, kein Rentenbescheid“, steht auf dem 14-seitigen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, die viele dieser Tage erhalten. Hier steht, wie hoch die „Regelaltersrente“ oder die „Erwerbsminderungsrente“ ist oder inwieweit Voraussetzungen für verschiedene Rentenleistungen erfüllt sind.

Alles klar – sollte man meinen. Doch rund um die Rente gibt’s Gerüchte, die mehr dem Hörensagen als der sachkundigen Aufklärung geschuldet sind. Klaus Wicher, Hamburgs SoVD-Landeschef: „Wer sich über Altersrente informieren will, den Versicherungsverlauf oder Ansprüche und Entgeltpunkte prüfen lassen will, kann das beim SoVD tun. Wir räumen mit Vorurteilen auf.“ Wicher verweist auf Gerüchte, die sich um das zugegebenermaßen verwirrende Thema Rente ranken. Da ist zum Beispiel das Gemunkel, die Rente käme mit dem Rentenalter automatisch auf’s Konto. Weit gefehlt: Sie muss schriftlich beantragt werden, mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. Ein weiter Denkfehler: Viele klotzen vor dem Rentenalter nochmals richtig rein, weil die letzten Jahre vor der Rente besonders wichtig seien. Weit gefehlt: Nicht die Beiträge der letzten Arbeitsjahre bestimmen, was im Alter zählt, sondern das, was im gesamten Versicherungsleben eingezahlt wurde.

Zum geflügelten – falschen – Wort wurde die Rente mit 63. Es ist ein Irrtum, für wahr zu halten, 45 Jahre Einzahlung seien die Eintrittskarte in die Rente mit 63 ohne Abzüge. Denn: Wer dank der 45 Beitragsjahre den „Titel“ eines „besonders langjährig Versicherten“ hat, kann zwar ohne Abzüge in Ruhestand gehen – jedoch erst, wenn die für das Geburtsjahr spezielle Grenze erreicht ist. Wer am 26.11.1959 geboren ist und 45 Jahre „geklebt“ (so nannte man früher die Zahlungen) hat, wird am 01.02.2024 Rentner:in. Und noch ein Rechenfehler: Wenn ich vorzeitig in Rente gehe, enden die Abzüge, wenn ich das reguläre Rentenalter erreiche. Leider nein: Die Abzüge (0,3 Prozent pro Monat) hängen an der Frührentnerin bzw. am Frührentner wie eine Ankerkette am Schiff bis zum Tod. Eine weitere Behauptung fällt in sich zusammen: Jeder muss bis 67 arbeiten. Allerdings: Alle, die ab 1964 geboren sind, müssen mit dieser Legende leben – und  bis 67 wirken (so der Stand derzeit, wenn die Politik die Altersgrenze nicht anhebt. Ältere genießen die Gnade der früheren Geburt: Wer vor 1964 das Licht der Welt erblickte, bleibt der Arbeitswelt nicht bis 67 erhalten. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Jahrgang 1956 etwa bedeutet, dass die Rente mit 65 Jahren und zehn Monaten fließt.

Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zum Thema Rente beraten lassen. Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de.

Analyse Cookies

Diese Cookies ermöglichen eine anonyme Analyse über deine Webseiten-Nutzung bei uns auf der Seite

Details >Details ausblenden