Rente und Weiterarbeiten – lohnt sich das?
13 Prozent der Rentner:innen sind erwerbstätig. Die einen arbeiten bruchlos weiter, obwohl sie regulär in Rente gehen könnten. Die einen möchten nicht zum alten Eisen gehören, nach und nach in den Ruhestand gleiten oder unter „entspannteren“ Bedingungen mit weniger Arbeitszeit weitermachen. Die anderen müssen weitermachen, da die gesetzliche Rente die einzige Einkommensquelle im Alter ist und zu gering ausfällt.
Aber lohnt sich das? „Die Frage begegnet uns immer öfter in unseren Beratungszentren, da die Babyboomer jetzt vor der Rente stehen“, sagt Klaus Wicher, SoVD-Chef in Hamburg. „Die Rente muss für jede und jeden im Alter reichen, um den Lebensstandard zu sichern. Und das muss in Stein gemeißelt sein“, kritisiert Wicher. „Renten-Fantasien zur Rente mit 70 sind aus der Zeit gefallen.“ Es gehe, so Wicher, um diejenigen, die Altersruhezeit flexibel und individuell gestalten möchten – oder müssen ...
Derzeit steigt das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente stufenweise auf 67. Wer 1964 und früher geboren ist, für den gilt die Regelgrenze. Was haben nun die „Talente in Rente“ davon, wenn sie jenseits der Grenze als „Wiederkehrende“ zurück in den Job kommen oder einfach weiterarbeiten? Der Gesetzgeber hat die Flexi-Rente erdacht. Dahinter stecken zwei Möglichkeiten: Wer möchte, kann das reguläre (also nicht das mit Abschlägen erkaufte und damit vorgezogene) Renteneintrittsalter verschieben oder neben der regulären Rente weiterarbeiten. Und was bringt das? Jeden Monat später Rente bringt einen Zuschlag von 0,5 Prozent und erhöht zudem die Rentenhöhe um die weiter gezahlten Beiträge.
Jenseits der Regelaltersgrenze kann beliebig hinzuverdient werden. Der Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge zur gesetzlichen Rente, der/die Rentner:in jedoch nur, wenn er oder sie will. Das hat Vorteile: Denn die Arbeitgeberbeiträge kommen nur dann der individuellen Rente zugute, wenn auch Rentner:innen weiter einzahlen. Hierfür teilen sie ihrem Arbeitgeber mit, dass vom Gehalt Beiträge abgeführt werden sollen. Erst wenn beide ihren hälftigen Teil zahlen, steigt die persönliche Rente jeweils zum 1. Juli. Und Steuer und Arbeitslosenversicherung. Letztere entfällt, und bei der Steuer bleibt es wie gewohnt: Auch Rentner:innen müssen auf ihre Arbeitseinkünfte Steuern zahlen. Wenn Sie mehr wissen möchten:
Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zum Thema Rente beraten lassen. Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de.
Jetzt den Artikel auf den sozialen Kanälen teilen: