Mehr Geld dank Minijobs im Alter
Wer im Rentenalter noch fit ist, dem kommt ein „Minijob“ eventuell gut zupass. So bleibt die Tür zur Arbeitswelt einen Spalt breit auf, durch den soziale Kontakte ebenso hereinkommen wie ein Zusatzverdienst zur Rente. Aber: Alles hat Grenzen – in diesem Fall heißt sie „Entgeltgrenze“. Hier hat aktuell die Bundesregierung gerade nachjustiert. Zum Jahresbeginn stieg der Mindestlohn auf 12 Euro brutto – und gibt nun dynamisch den Takt vor für Löhne im Minijob. Daher passte die bisherige 450-Euro-Oberkante, bis zu der ein Minijob ohne steuerliche Folgen für die Rente blieb, nicht mehr in der Zeit. Sie liegt ab 1. Oktober bei 520 Euro im Monat, bei einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Brutto ist dann gleich netto. Jenseits der Schallmauer greift der Fiskus zu, und die Sozialversicherungspflicht setzt ein.
Rentenversicherung im Minijob? Viele kennen noch die alten Regeln. Aber seit 2017 unterscheidet das Flexi-Renten-Gesetz zwischen denen, die vor der Regelaltersgrenze minijobben, und denen, die bereits Altersrentner*innen sind. Entscheidend ist dabei das Geburtsjahr. Beispiel: Der Jahrgang 1959 „darf“ abschlagsfrei mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen.
Wer früher geht, muss beim Minijob beachten: Frührentner sind rentenversicherungspflichtig bis zur Regelaltersgrenze. Sie können aber – um das Minisalär aufzupeppen – einen „Antrag auf Befreiung“ stellen. Der Vorteil hier: Der Arbeitgeber zahlt weiter bis zur Regelaltersgrenze seinen Anteil an die Rentenkasse. Und dann wächst die Rente weiter an.
„Echte“ Altersrentner*innen mit Minijob sind nach der Regel-altersgrenze rentenversicherungsfrei. Tipp: Wer diese Freiheit aufgibt und weiter Beiträge zahlt, kann sie sich anrechnen lassen. Die Rente steigt.
Doch es gibt Senioren, die wollen mehr: Wer das reguläre Rentenalter – beim Jahrgang 1964 ist es das 67. Lebensjahr – erreicht hat, kann neben der Altersvollrente so viel es geht dazuverdienen. Die Rente bleibt davon unangetastet. Anders die, die vorgezogenes Altersruhegeld beziehen. Sie durften früher „nur“ 450 Euro monatlich ohne Abzüge verdienen. Seit 2017 liegt die Hinzuverdienstgrenze für „Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze“ bei 6300 Euro innerhalb eines Jahres. Aber: 2022 dürfen bis zu 46.060 dazuverdient werden. Dies gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Für Klaus Wicher, Hamburger Vorsitzender Sozialverband SoVD, ist klar: „Minijobs helfen dabei, die Rente aufzubessern. Arbeiten aber jüngere Menschen in Minijobs ohne Rentenansprüche, wird das folgerichtig zur Minirente führen – für Jüngere sind diese Minijobs nichts.“
Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zum Thema Minijob beraten lassen. Weitere Infos unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de
Jetzt den Artikel auf den sozialen Kanälen teilen: