Krankenkasse zahlt Strom für E-Rolli und Co. – auf Antrag
1,75 Euro für den Liter Benzin machen Mobilität immer mehr zu einem Luxusvergnügen. Aber auch elektrische Mobilität wird teurer. Und das merken besonders die, die dringend darauf angewiesen sind: Wer etwa einen elektrischen Rollstuhl drei Stunden pro Tag nutzt, zapft dafür ungefähr 50 Cent Strom aus der Steckdose. Nicht viel, könnte man denken – aber es läppert sich, nämlich auf 180 Euro im Jahr. Denn die Kilowattstunde kostet heute in Hamburg 36 Cent, vor 20 Jahren waren es gerade mal 14 Cent. Eine Batterieladung für den E-Rollstuhl reicht für zweimal um die Alster. Wer mehr fährt, einen kräftigeren Akku unter dem Allerwertesten hat oder ein stabileres Modell braucht, der muss öfter ans Netz. Da kann E-Mobilität auch schon bis 350 Euro im Jahr kosten. Aber: Anders als an der Tanke gibt es eine Lösung: Die Krankenkasse kann – auf Antrag – zur Kasse gebeten werden. So steht es im Gesetz: Das Bundessozialgericht hat 1997 entschieden, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 S1 SGB 5 auch die zum Betrieb erforderliche Energie umfasst.
Die Kasse zahlt auch, wenn andere Hilfsmittel erforderlich sind und von Arzt oder Ärztin verordnet wurden. Das können ein Beatmungsgerät, ein Inhalator oder die Wechseldruckmatratze für die Betreuung zu Hause sein. Aber auch Bildschirmlesegeräte, Lifter für die Wanne oder Trainingsgeräte brauchen Strom. Bei diversen Hilfsmitteln kommt einiges zusammen. So läuft ein Atemgerät bei Schlafapnoe die gesamte Nacht.
Die erhöhten Stromkosten, der Mehraufwand zum normalen Verbrauch, werden gezahlt – wenn das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Kasse vorab bewilligt wurde. Klaus Wicher, Landeschef Sozialverband SoVD in Hamburg: „Die Krankenkassen selbst sind bei der Stromkosten-Übernahme nicht sehr flexibel. Nur wenige klären von sich aus auf. Dazu kommt, dass die Regelungen nicht einheitlich sind. Die einen zahlen Pauschalen etwa für den Rolli, die anderen haben Formulare. Dafür ist eine Aufstellung jedes Gerätes nötig. Da hilft der SoVD.“ So können sogar rückwirkend (bis zu vier Jahre) Energiekosten abgerechnet werden. Bei Hilfsmitteln, etwa einem E-Scooter, der in Eigenregie angeschafft wurde, zahlt die Kasse allerdings nicht. Auch wer privat versichert ist, muss seine Police prüfen.
Auf jeden Fall hilfreich ist, vorab den Verbrauch zu taxieren: Wie viel Watt benötigt das Gerät pro Stunde, wie viele Tage im Jahr läuft es, was kostet die Kilowattstunde laut Stromrechnung? Auf diese erste Rechnung zum Antrag muss die Krankenkasse reagieren und einen Bescheid zusenden.
Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei beraten lassen.
Weitere Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de
Jetzt den Artikel auf den sozialen Kanälen teilen: