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Ich bin dann mal weg – mit 70

Früher war alles einfacher, auch das Reisen: In den 1970ern und 1980ern Jahren schnallte man sich den Rucksack mit Dosenbier und Butterkeks auf den Buckel, in der Tasche das Interrail-Ticket: Wer das Tor zu Welt hinter sich lassen wollte, tourte per Schiene vom Nordkap bis Lissabon.

Der Rucksack ist Geschichte, Reisen ab 70 dagegen nach Corona wieder voll im Trend. Fragen, die man sich früher im Leben nicht gestellt hätte, verlangen nun nach Antworten: Wo gibt’s Praxen, Apotheken oder Pflegepersonal, die im Fall der Fälle erreichbar sind? Wie ist das Hotel vom Bahnhof erreichbar? Was ist neben Essen und Trinken all inclusive? Hat es breitere Türen, ebene Dusche mit Haltegriffen oder Sitz, verstellbare Betten ...? Und hat der Pool einen Lift, um ins kühle Nass zu gelangen? So verfügt etwa das SoVD-Erholungszentrum in Büsum über Zimmer, Bäder und Betten für Menschen mit Einschränkungen.

Und wer als Senior:in und Rollstuhlfahrer:in weiter weg will, den begleiten DRK-Helfer:innen am Flughafen in Fuhlsbüttel durch den Check-In und helfen beim Ein- und Aussteigen. Urlau-ber:innen Ü60, die bei Unternehmungen und Ausflügen Unterstützung benötigen, buchen am besten eine betreute Reise. Im Team sind bei Bedarf auch Krankenpfleger:innen, die die Ein-nahme von Tabletten sicherstellen oder Spritzen geben können.

Und auch wer Pflege braucht, kann Koffer packen. Es gibt mittlerweile eine Reihe von Pflegehotels, in denen ein Betreuungsservice die Versorgung pflegebedürftiger Personen teilweise oder vollständig übernimmt. Die Kosten für die Pflege (nicht für den Urlaub) trägt in der Regel die Kasse – abhängig davon, wie lange der Urlaub dauert und wie viel Pflege notwendig ist. Das Geld der Verhinderungspflege ist auf 1.612 Euro begrenzt und kann um 806 Euro aus dem Kurzzeitpflege-Topf ergänzt werden, wenn dieser noch nicht ausgeschöpft wurde (maximal 2.418 Euro/Jahr).

Und wann zahlt die Pflegekasse Sommerfrische und Pflege? Es gibt zwei Bedingungen: einerseits Pflegegrad 2, andererseits eine eingetragene Pflegeperson. Dann steht auf dem Urlaubs-plan: Verhinderungspflege. Es ist möglich, die Verhinderungspflege sofort zu nutzen, wenn man einen Pflegegrad 2 erhält. Man muss dann aber belegen, dass die jeweilige Person vorher schon mindestens ein halbes Jahr gepflegt wurde. Eine ärztliche Bescheinigung ist zum Beispiel hilfreich.

Während der Verhinderungspflege fließt die Hälfte des Pflegegeldes weiter – und kann die Urlaubskasse aufbessern, ebenso wie der 125-Euro-Entlastungsbetrag. Auch privat organisierte Helfer:innen können mit dem Geld der Verhinderungspflege bezahlt werden, wenn sie mitfahren oder vor Ort gefunden werden. Von Vorteil ist, dass vom Pflegegeld nichts gestrichen wird, wenn die oder der Helfende weniger als acht Stunden pro Tag unterstützt („stundenweise Verhinderungspflege“). Kommt also regelmäßig die demenzkranke Oma mit in den Urlaub, kann sie für einige Stunden am Tag durch eine:n privat organisierte:n Demenzbetreuer:in begleitet werden. In der Regel verhandeln Sie selbst den Stundensatz und können so auch mehr Stunden als beim Pflegedienst „einkaufen“.

Fragen beantwortet der SoVD seinen Mitgliedern in enger Zusammenarbeit mit der ANGEHÖRIGENSCHULE – DAnS unter: 040 611 60 70 und ONLINE

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