Grundsicherung – oder doch Wohngeld?
Über eine Million Rentner:innen haben in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung im Alter. In Hamburg liegt die Zahl inzwischen auf einen neuen Höchststand – für über 51.000 Menschen reicht die Rente nicht mehr zum Leben aus.
Wer nicht mehr weiter weiß, kann möglicherweise Grundsicherung beantragen, Voraussetzung ist, dass man Anspruch auf eine Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung hat. Wenn Sie durchschnittlich weniger als 924 Euro Rente im Monat haben, sollten Sie prüfen lassen, ob für Sie ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Ist sie genehmigt, können Alleinstehende pauschal bis zu 563 Euro für Lebensmittel, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, GEZ-Gebühr und auch das Sozial-Ticket des hvv bekommen. Wer überlegt, ob er Grundsicherung oder doch eher Wohngeld beantragen sollte, muss wissen, dass man meistens mit Grundsicherung finanziell besser dasteht.
Warum aber nutzen so wenige die finanzielle Unterstützung durch eine Grundsicherung? Klaus Wicher, Hamburger SoVD Landeschef: „Manche schämen sich, zum Amt zu gehen. Andere fürchten, dass zuerst die Kinder herangezogen werden. Wieder andere wissen nicht, ob und wie sie die Grundsicherung im Alter beantragen sollen. Man hat auf die Beratung und diese Leistungen ein Anrecht. Der SoVD hilft Ihnen an dieser Stelle weiter.“
Derzeit fragen viele Senior:innen beim SoVD nach, die Grundsicherung bekommen, aber auf Wohngeld verwiesen werden. Dies sollten Sie unbedingt bedenken: Wohngeldbezieher:innen haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie die GEZ-Befreiung, das Sozialticket des hvv oder die Berechtigung bei der Tafel. Per Saldo hat man also bei Bezug von Wohngeld möglicherweise weniger im Geld im Portemonnaie. „Staatliche Hilfen dürfen nicht dazu führen, dass Betroffene schlechter dastehen als vorher“, sagt Wicher dazu. Dies bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) schon 2021 und entschied, dass es sich hierbei um eine Schlechterstellung handelt, die rechtlich nicht haltbar ist. SoVD-Mitglieder hatten daraufhin mit SoVD-Unterstützung erfolgreich Widerspruch beim Grundsicherungsamt erhoben. Dieses wollte die Grundsicherung zunächst nicht verlängern, weil die absolute Wohngeldzahlung höher als die aufstockende Grundsicherung ausgefallen war. Der SoVD berief sich auf das Urteil – und hatte Erfolg.
Fragen beantwortet der SoVD seinen Mitgliedern telefonisch unter: 040 611 60 70 oder im Internet: www.sovd-hh.de/sozialberatung-hamburg/sozialberatungsstellen-hamburg
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