Geld im Krankheitsfall
Angefangen hatte alles mit Schmerzen im Bein, erinnert sich Klaus Bach (Name geändert). Die Schmerzen verschlimmerten sich, der Arzt schrieb den Service-Techniker krank. Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AU) ging in Papierform von Klaus an den Arbeitgeber. Das ist heute anders: Seit 1. Januar erhält der Arbeitgeber die Krankschreibung elektronisch von der Krankenkasse, diese wiederum digital von der Arztpraxis. Bei Klaus bedeutete das: sechs Wochen Lohnfortzahlung. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, erkrankten Mitarbeitern bis zu 42 Kalendertage den vollen Lohn zu zahlen. Dies ist auch dann (wieder) Pflicht, wenn man sich einen Tag nach der Genesung von der Grippe das Bein bricht.
Bei Klaus zog es sich hin: Auf die Lohnfortzahlung folgte ab Dezember 2020 Geld von der Krankenkasse – das Krankengeld wird bis zu 78 Wochen gezahlt, dann wird man „ausgesteuert“. Danach kann Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Das war bei Klaus nicht der Fall: Da er zuvor rentenversicherungspflichtig gearbeitet hatte, gab es „Übergangsgeld“. Damit sollte er die Zeit überbrücken, bis er dank Reha wieder fit für den Job ist. Versicherte ohne Kinder erhalten 68 Prozent vom letzten Netto, mit einem Kind sind es 75 Prozent. Das Krankengeld liegt bei 70 Prozent vom Brutto, maximal 90 Prozent des letzten Netto-Verdienstes.
Die Rentenversicherung hatte Klaus im Juni 2021 zwar eine Job-Umschulung verwehrt. Ihm wurden aber „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bewilligt. Während dieser Zeit war er weiter sozial- und krankenversichert – und bekam Übergangsgeld. Doch er wurde erneut krank, diesmal war es nicht das Bein. Das Übergangsgeld endete, weil Klaus nicht mehr an der Reha teilnehmen konnte. Das heißt: Die Krankenkasse war wieder am Zug. Doch die kalkulierte das Krankengeld auf Basis des zuvor gezahlten Übergangsgeldes. Das sind nur 68 Prozent vom Netto – nicht der Lohn als Techniker.
Jetzt zahlt sich Klaus’ Mitgliedschaft im SoVD aus: Ende November 2021 legte eine Sozialrechtsexpertin Widerspruch gegen die Kassen-Berechnung ein und den korrekten Anspruch auf Krankengeld auf den Tisch. Bereits Anfang Dezember 2021 gab die Kasse dem Widerspruch statt. Klaus erhielt nun sogar rückwirkend laufend 2.299 Euro Krankengeld und damit gut 500 Euro monatlich mehr!
Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei beraten lassen. Informationen unter www.sovd-hh.de, Tel.: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de
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