Geld für Gas vom Amt
(pi) Schon bei der Energiekostenpauschale mussten RentnerInnen aufpassen, dass das Geld nicht an ihnen vorbeirauscht. Sie blieben außen vor. Die 300 Euro stehen ihnen aber zu, wenn sie der Minijob-Zentrale einen Mini-Job oder in der Steuererklärung „selbstständige Arbeit“ melden. Es reicht, in diesem Jahr einen Tag als Minijobber zu arbeiten, um das Entlastungsgeld zu erhalten.
Doch die Pauschale ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn die Nebenkostenabrechnung 2021 ins Haus flattert. Da ist es gut zu wissen, dass auch mit geringen Einkommen ein Antrag auf Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt möglich ist. Der Gesetzgeber sagt dazu: „Wer für seinen Lebensunterhalt vorübergehend oder auf Dauer nicht selbst sorgen kann, hat einen Anspruch auf Grundsicherung. Die Leistungen der Grundsicherung werden als Arbeitslosengeld oder als Sozialhilfe auf Antrag gezahlt“.
Stürzt die Nebenkostenabrechnung 2021 MieterInnen in finanzielle Not, können sie also vorübergehend Hartz IV-Leistungen in Anspruch nehmen. Das gilt auch für Haushalte, die diese bisher nicht erhielten. Wer also die Nebenkostennachzahlung nicht aus eigenen Mitteln berappen kann, sollte sich ans Jobcenter wenden und Unterstützung beantragen. Wichtig: Der Antrag dafür muss pünktlich im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung eingehen. Denn: Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem die Nachforderung ins Haus kommt.
Ein Beispiel: Heinz aus Finkenwerder ist alleinstehend, verfügt über 1.200 Euro netto im Monat und zahlt für seine Zwei-Zimmer-Wohnung 400 Euro warm. Der Hartz IV-Regelsatz liegt für Alleinstehende bei 449 Euro, außerdem übernimmt das Amt die Kosten für die Warmmiete. In normalen Zeiten bekäme Heinz nichts: Sein Einkommen liegt mit 351 Euro über Regelsatz plus Warmmiete. Mit der Nebenkostennachzahlung, die im Oktober in seinem Briefkasten liegt, werden für Heinz 900 Euro fällig. Damit klettern seine Wohnkosten auf einmalig 1300 Euro und der Bedarf für diesen Monat auf 1.749 Euro. Damit hat er für den Oktober einen Anspruch auf mindestens 549 Euro Hartz-IV-Leistungen. Auch Menschen, die nicht mehr arbeiten und in Rente sind, können einen Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung im Alter geltend machen, für sie ist das Sozialamt zuständig.
Wicher, Hamburger Vorsitzender Sozialverband SoVD: „Die Inflation schleicht sich an den Mittelstand. Wenn die Kosten für Gas- und Betriebskosten nicht mehr zu schultern sind, sollten sich RentnerInnen nicht vor dem Gang zum Sozialamt scheuen und Menschen mit kleinen Einkommen beim Jobcenter einmalig Unterstützung beantragen.“
Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zum Thema Hartz IV beraten lassen. Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de
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