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Erwerbsunfähig kurz vor der Altersrente

Der eine oder die andere kennt den Satz aus der Sprechstunde. „Ich war doch nie krank. Und plötzlich dauernd ...“.

Auch wenn Leib und Seele nicht ernsthaft bedroht sind: Im Alter werden die Zipperlein mehr, chronische Erkrankungen nehmen zu. Rund 20 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger leiden daran. Bluthochdruck, Diabetes, Arthrose oder Rheuma gehören dazu, aber immer mehr auch psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen, Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit. Sie sind die häufigsten Ursachen für Erwerbsminderung. Das heißt: Man ist so krank, dass man kaum oder gar nicht mehr arbeiten kann. Die Folge: Die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) werden kurz vor Beginn der regulären Altersrente gestellt. Der Antrag geht an den Rentenversicherungsträger. Dieser holt ein Gutachten vom Amtsarzt und/oder Hausarzt ein, um sich ein Bild zu machen, ob und wie lange eine Beschäftigung noch möglich ist. Wer nach Unfall oder Krankheit weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, dem steht eine anteilige Erwerbsminderungsrente zu. Wenn dauerhaft – länger als sechs Monate – weniger als drei Stunden Job am Tag möglich sind, wird die volle EM-Rente gezahlt. Die Frage ist: Wie viel und wie lange? Die Höhe hängt – ähnlich wie bei der Altersrente – von Versicherungsjahren (mindestens fünf) und Einkommen ab: In der Regel ist die Zahlungsdauer befristet auf höchstens drei Jahre. Aber: Wenn damit zu rechnen ist, dass sich der Gesundheitszustand nicht bessert, kann die EM-Rente zur Dauerrente werden.

Wer noch recht jung aus der Arbeitswelt ausscheiden muss, hat keine Wahl: EM-Rente. Wer aber nahe der Altersrente ist, hat die Wahl: vorgezogene Altersrente oder EM-Rente. Klaus Wicher, Landeschef SoVD Hamburg: „Wenn Sie 45 Versicherungsjahre voll haben, bekommen Sie ab Vollendung des 63. Lebensjahres die EM-Rente abschlagsfrei. Ansonsten sollte man sich individuell ausrechnen lassen, welches Rentenmodell finanziell vorteilhafter ist.“ Alle Versicherten können sich beim Rentenversicherungsträger die zu erwartende EM-Rente berechnen lassen.

So gut die EM-Rente als Auffangnetz auch gedacht ist – die Praxis sieht so aus:  Die Deutsche Rentenversicherung legt fast jede zweite EM (zunächst) zu den Akten: Abgelehnt! Meist, weil gesundheitliche Voraussetzungen schwer zu erfüllen sind. Wicher: „Beim Antrag, insbesondere aber bei einer Ablehnung, helfen wir. Binnen eines Monats ist Widerspruch möglich.“
Und aktuell: Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst. Bei höherem Hinzuverdienst kann deshalb die vorgezogene Altersrente von Vorteil sein. Es lohnt auf jeden Fall, beide Varianten individuell durchrechnen zu lassen.

Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zum Thema Rente beraten lassen. Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de.

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