Entspannung & Urlaub: Pflege in eigener Sache
Sommer, Sonne, Strand und Meer: für Menschen, die Angehörige pflegen, oft nur ein ferner Traum. Dabei kostet die Betreuung von betagten Eltern oder Kindern mit Handicap viel Kraft. Ein Urlaub kann helfen, den Akku wieder aufzuladen. Das hat doppelten Wert. Denn nur wenn pflegende Angehörige fit sind, hat die gesamte Familie etwas davon. Das wissen auch Krankenkassen und Rentenversicherungsträger. Sie bieten Angebote für pflegende Angehörige, um Krankheiten vorzubeugen (Kur) oder nach Krankheit oder OP wieder fit zu werden (Rehabilitation). Ab Juli 2023 können sich zudem Versicherte die entsprechende Einrichtung selbst aussuchen.
Wer statt Kur oder Reha lieber einen Urlaub als Pflege-Auszeit nutzen möchte, hat zwei Möglichkeiten: Wird die Pflegeperson weiter zu Hause umsorgt, dann springt die Verhinderungspflege für maximal 42 Tage ein. Die Kosten (max. 1612 Euro) für ambulante Pflegedienste trägt die Pflegeversicherung. Wechselt die Pflegeperson hingegen in eine Kurzzeitpflege-Einrichtung, zahlt die Pflegekasse pro Kalenderjahr 1774 Euro für maximal acht Wochen Aushäusigkeit – unabhängig vom Pflegegrad. Aber: Wurden die 1612 Euro für Verhinderungspflege nicht genutzt, können diese auf Kurzzeitpflege angerechnet werden – dann gibt’s bis zu 3386 Euro.
„Die Verhinderungspflege hilft denen, die eine Auszeit nehmen müssen oder wollen, weil der Rücken schmerzt, die Psyche nicht mehr will oder eine Fortbildung auf dem Plan steht“, sagt Hamburgs SoVD-Chef Klaus Wicher. Wichtig zu wissen: Das Geld gibt’s ab Pflegegrad 2. Allerdings erst, wenn die Pflegeperson vor der ersten Verhinderungspflege bereits seit sechs Monaten in Obhut war. Dabei ist unerheblich, ob in dieser Vorpflegezeit ein Pflegegrad 1 oder 2 vorlag. Aber: Wenn’s losgeht, muss der Medizinische Dienst (MD) mindestens Pflegegrad 2 bewilligt haben. „Wichtig ist, dass nicht nur Angehörige verhindert sein können, sondern auch Nachbarn oder Freunde – sofern sie nicht professionell betreuen“, weiß Wicher.
Zwackt der Rücken trotz Urlaub weiter, dann können Angehörige weitergehen und eine Kur oder medizinische Reha beantragen. Reicht bei Reha oder Kur eine ambulante Behandlung vor Ort nicht aus, ist der stationäre Aufenthalt in einem Heilbad oder einer Reha-Einrichtung ratsam. Wer stationär kuren oder rehabilitieren will, kann sogar Pflege-Angehörige mitnehmen – sofern Kurzzeitpflege in der Einrichtung machbar ist. Manche Kassen bezuschussen Kuren für pflegende Angehörige nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in Österreich, Polen oder bella Italia. Und immer dran denken: Ein schlechtes Gewissen ist fehl am Platze! Sorgen Sie gut für sich.
Ambulant oder stationär, Reha-Antrag an Pflegekasse oder gesetzliche Krankenkasse? Diese und andere Fragen beantwortet der SoVD seinen Mitgliedern in enger Zusammenarbeit mit der ANGEHÖRIGENSCHULE – DAnS. Weitere Informationen telefonisch unter: 040/611 60 70 und im Internet.
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