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Einspruch möglich

Wenn die Kasse Medikamente wie Cannabis nicht zahlen will: Einspruch möglich

Die neue Regierung denkt an eine Legalisierung von Cannabis; selbst SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach schwenkte um. Dazu passt eine Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf aus diesem Herbst: In Hamburg konsumiert fast jeder Zehnte Cannabis. Während dieser Konsum illegal ist, ist medizinisches Cannabis schon seit 2017 frei verkäuflich in Drogerien und Apotheken zu haben. Jeder Haus- und Facharzt darf es verordnen.

Die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten, doch nur schwer erkrankte Patienten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf. Er gilt, wenn erstens: „Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder ... nicht angewendet werden kann.“ Und zweitens, wenn: „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.“

Klaus Wicher, Vorsitzender des Hamburger Sozialverbands SoVD: „Der Einsatz von Cannabis, etwa gegen chronische Schmerzen, hat rechtliche Grenzen. Er führt daher auch zu praktischen Problemen bei der Abrechnung.“ Denn: Vor der erstmaligen Verordnung muss der Patient die Genehmigung der Krankenkasse einholen. Der Antrag muss bei der Palliativtherapie oder der ambulanten Fortsetzung einer stationären Therapie innerhalb von drei Tagen oder sonst, wie üblich, in drei Wochen entschieden sein. Er ist nur in begründeten Ausnahmen abzulehnen.
Dr. Jochen Kriens, Abteilungsleiter Politik und Öffentlichkeitsarbeit, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: „Gegen einen ablehnenden schriftlichen Bescheid der Krankenkasse muss innerhalb einer festgelegten Frist – ebenfalls schriftlich – Widerspruch eingelegt werden. Besteht die Kasse auf ihrer Ablehnung, bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Damit ein Antrag oder Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben kann, sollte von ärztlicher Seite zusätzlich eine gute, medizinisch fundierte Begründung für die Cannabis-Therapie erfolgen. Da letztendlich die Kassen den Antrag durch den Medizinischen Dienst (MDK) begutachten lassen, kann es hilfreich sein, bei der Beantragung einer Cannabis-Therapie die Kriterien des MDK zur Begutachtung von Cannabis- Anträgen zu berücksichtigen.“

Klaus Wicher rät, sich Hilfe beim SoVD zu holen. „Cannabis ist nur ein Beispiel dafür, dass Krankenkassen die Kosten für manche Medikamente, Therapien wie Hyperthermie oder Hilfsmittel nicht übernehmen.“

Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zu Patienten beraten lassen.
Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de

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