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Reha abgelehnt?

Nicht gleich den Kopf in den Sand stecken.

(pi) Über zwei Millionen Betroffene stellten 2019 bei der Deutsche Rentenversicherung einen Antrag auf Rehabilitation. Sie bewilligte 1,14 Mio. Anträge auf eine medizinische Rehabilitation, und 265.497 Mal unterstützte sie die Antragssteller mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um wieder fit für den Job zu werden. Das heißt: Ein Drittel bekommt bei seiner Reha-Beantragung zunächst ein „Nein“. Für ein gewünschtes „Ja“ ist einiges zu beachten.

Denn wenn bei einer psychischen oder körperlichen Erkrankung oder nach einem Unfall die Behandlungsmöglichkeiten, etwa im Krankenhaus, ausgeschöpft sind, eine Reha erfolgversprechend ist und die Ärztin oder der Arzt dies „unterschreiben“, ist sie ein Muss: Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Reha – ambulant oder stationär.

Zunächst wird dazu ein ärztlicher Befundbericht erstellt, und an den zuständigen Leistungsträger übermittelt. Nach ungefähr drei Wochen sollte sich der Leistungsträger zum Antrag geäußert haben. Aufgepasst! Bei einer Ablehnung, muss innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden! „Sozialverbände wie der SoVD Hamburg helfen dabei“, sagt Klaus Wicher, SoVD-Vorsitzender in der Hansestadt: „In unseren Beratungsstellen prüfen Fachjuristen den Bescheid, erklären die Lage und schauen, ob es Sinn macht, zu widersprechen. Wenn nötig, vertreten sie unsere Mitglieder im Widerspruchsverfahren und auch vor dem Sozial- oder Landessozialgericht.“

Nicht immer ist der Gang vor Gericht erforderlich. „Vieles kann präventiv vom SoVD-Sozialberater geklärt werden“, sagt Wicher. Denn für viele ist die Rehabilitation ein Buch mit sieben Siegeln, sie kennen weder ihre Rechte noch das Angebot. Viele wissen zum Beispiel nichts über die „medizinischen Vorsorgeleistungen“, die vorausschauend bei Rückenleiden, Asthma, Rheuma oder Diabetes helfen. Andere wissen nicht, dass die medizinische Reha auch die Seele wiederherstellen kann.

Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zum Thema Reha beraten lassen. Weitere Informationen unter www.sovd-hh.de, Tel.: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de

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