Rente mit 63. Mehr Zeit – weniger Geld?
63 Lenze – und schon an der Lebensarbeitsgrenze – weniger im Portemonnaie, aber mehr Zeit im Alter? Wie kommt die Rente an bei Rentnern und bei anderen?
Im Sommer 2014 wurde es von der Politik geschnürt: das Rentenpaket. Drin war auch etwas Besonderes für Ältere: Die abschlagsfreie Rente für Menschen ab 63. Beim Start ging die Politik noch von 200.000 Fällen pro Jahr aus. Doch jetzt ist das Paket angekommen. In ganz Deutschland bekamen Ende 2019 über 1,3 Millionen Senioren die abzugsfreie Rente für Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren. Das sind 300.000 über Plan. 2019 wurden etwa 240.000 neue Anträge gestellt.
Auch Hamburger haben die Rente mit 63 gewogen, gemessen und für gut befunden. Allein hier ging 2018 von knapp 12.300 Neurentnern mehr als jeder Dritte in vorzeitige Rente: Von diesen 4.500 nahmen 2.100 Menschen Abschläge in Kauf, weil sie die erforderliche Wartezeit für die „Regelaltersrente“ nicht hatten, für jeden Fünften jedoch schlugen die geforderten 45 „Versicherungsjahre“ zu Buche – und die Rente kommt pünktlich, ohne Abzug. Für Ende 2018 meldet die Rentenversicherung Nord gut 45.000 Menschen, die eine vorgezogene Altersrente mit (ca. 21.000) oder ohne Abschlag erhalten. Nikolaus Singer-du Maire, Deutsche Rentenversicherung Nord, Abteilung Rente – Abteilungsstab: „Der Anteil der Versicherten, die im Jahr 2018 eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nahmen, betrug bei den Männern etwa 20 Prozent und bei den Frauen circa 25 Prozent.“
Besonders langjährig versichert
Die Deutsche Rentenversicherung kennt „Besonders langjährig Versicherte“ und „Langjährig Versicherte“. Finanziell entscheidend ist ein kleiner, aber feiner Zusatz: „besonders“. Denn der entscheidet über Abschläge. Wer „besonders langjährig versichert“ ist, für den schlagen 45 und mehr Beitragsjahre in der Rentenversicherung zu Buche. Das sind in der Regel die eigenen Jahre der sogenannten „sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“ – aber auch Kinderberücksichtigungszeiten für Mütter oder ein Minijob im Studium. Sie füllen eventuell das Zeitkonto – nicht die Höhe der Rente. Studenten, deren Uni-Zeit nur bis zum 25. Lebensjahr einkalkuliert wird, können so etwas Wartezeit bevorraten. Aber: Nur wenige denken in jungen Jahren ans Alter ... (An dieser Stelle der Rat: Wer Anwartschaftzeit für die Rente und deren Höhe für sich persönlich abprüfen will, sollte eine Rentenberatung nutzen!)
1964 und früher geboren
Wer auf welche Weise von der „Rente ab 63“ profitiert, hängt ab vom Geburtsjahr und der Anzahl der Jahre, in denen Geld in die Rentenkasse floss. Denn das Gesetzespaket geht an unterschiedliche Adressaten. Da sind zum einen die Jahrgänge bis 1963. Sie kommen in den Genuss der „Rente ab 63“: Sie können – abhängig vom Geburtsjahr – vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen – ohne Abschläge. Wer 1964 und später auf die Welt kam, muss pro Jahr zwei Monate draufrechnen. Wer 1959 geboren wurde, der erreicht das früheste „Renteneintrittsalter“ mit 64 Jahren und zwei Monaten. Denn: Die abschlagsfreie Rente mit genau 63 gab’s nur für die Jahrgänge bis 1952. Die Jahrgänge 1964 und später können erst mit 65 Lebensjahren ihre Füße früher hochlegen – immerhin, statt regulär mit 67. Bedingung auch hier: In den Akten der Deutschen Rentenversicherung stehen sie als „Besonders langjährig Versicherte“. Sind sie nach dem 1. Januar 1964 geboren, können sie abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Frühere Jahrgänge (mit 35 Wartejahren) kaufen sich Zeit: Wer 1966 geboren ist und 2029 aufhören will, drei Jahre vor dem offiziellen Abschied, zahlt das Maximum an Ausgleich: 14,4 Prozent.
Langjährig versichert
Doch es gibt noch andere, die voller Vorfreude auf die vorgezogene Rente sind. Das sind die, die weniger als 45 Jahre Rente zahlen konnten und den bürokratischen Gruppennamen „Langjährig Versicherte“ tragen. Sie haben „nur“ mindestens 35 Jahre auf der Renten-Uhr. Wer von ihnen die frühere Altersrente nutzen will, muss kürzertreten. Denn: Wer vor dem persönlichen, vom Geburtsjahr abhängigen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rente von 0,3 Prozent hinnehmen. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent. Das Fatale: Diese Kürzung belastet den Rentner und die Rentnerin bis zum Tode, sie gilt also nicht nur, bis das reguläre Rentenalter erreicht wurde. Sie gilt ewig und kann sich daher im Laufe des Rentenbezugs auf einige 10.000 Euro belaufen. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach der Anzahl der Kalendermonate zwischen dem Rentenbeginn und der jeweiligen regulären Altersgrenze. Für den Geburtsjahrgang 1955 liegt die reguläre Altersgrenze bei 65 Jahren und 9 Monaten. Bei Rentenbeginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres ergibt sich ein Abschlag von 33 x 0,3 Prozent = 9,9 Prozent. Ein Beispiel. Olaf Sch., geb. 01.06.1958, hat mindestens 35 Jahre gezahlt und möchte am 01. Juni 2021 einen beruflichen Schlussstrich ziehen – also drei Jahre früher. Das geht zum Preis von 10,8 Prozent weniger Rente, die er für die 36 Monate bis zum regulären Altersgeld ab Juni 2024 in Kauf nimmt. Jeden Monat bis zum Lebensende. Hätte er 45 Jahre „voll“ gehabt, käme er ab Juni 2022 mit 64 und ohne Minus „davon“.
Es gibt einen Ausweg, um die Abzüge im Alter auszugleichen. Singer-du Maire erläutert, wie viel und unter welchen Bedingungen Menschen zwischen 63 und 67 hinzuverdienen dürfen: „Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für die volle Rente beträgt 6.300 Euro. Ein darüber hinaus gehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Vollrente angerechnet, das heißt, von der Vollrente abgezogen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze, die etwa für den für Jahrgang 1955 bei 65 Jahren und 9 Monaten liegt, darf unbegrenzt hinzuverdient werden.“ Wer also den Spieß umdreht und über die Regelaltersgrenze seinen Mann oder seine Frau im Job steht, tut etwas für die Rente: Für jeden Monat länger Arbeit, gibt’s einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Bei einem Jahr mehr Arbeit ist das ein Bonus von 6 Prozent.
Freizeit erkaufen
Andere, die früher in Rente gehen wollen, erwägen freiwillige Beiträge, um den Pegel der Wartezeit durch Beiträge nach oben zu drücken. Ob das gut ist, erläutert Singer-du Maire: „Das hängt davon ab, ob man für das Geld bei anderweitiger Anlage eine bessere Rendite erzielt. Das wiederum hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.“ Derzeit kann sich die Rendite der „Gesetzlichen Rentenversicherung“ gegenüber anderen nahezu zinsfreien Geldanlagen sehen lassen. Das hat der eine oder andere gemerkt. So registrierte die Rentenversicherung 2017 „nur“ 11.620 Versicherte, die für die abschlagsfreie Rente Extrabeiträge einzahlten. 2018 waren es 17.086. Doch die ab dem 50. Lebensjahr mögliche Sonderzahlung können sich meist nur Gutverdiener leisten: Wer 800 Euro Bruttorente monatlich bekommt und ein Jahr früher in Rente gehen will, muss die 3,6 Prozent (28,80 Euro) Abschlag mit rund 6.818 Euro ausgleichen. Bei 1.000 Euro und zwei Jahren Vorruhestand sind es rund 17.706 Euro. Bei 1.800 Euro und zwei Jahren muss man 30.000 Euro Ausgleich übrig haben.
Abschläge ausgleichen
Für Menschen, die lange gearbeitet haben, ist die Vorfreude auf den Vorruhestand groß: Das sind jene, die in jungen Jahren in die Lehre gegangen sind und lange durchgearbeitet haben. Andere, die spät in den Job gekommen sind, etwa nach einem Studium, oder Menschen, die Hartz 4 bekamen, bleiben außen vor. Das System des Ausgleiches kritisiert Klaus Wicher, Landesvorsitzender des Sozialverbands Deutschland, SoVD, in Hamburg. Die Rente mit 63 ist aus seiner Sicht vor allem für diejenigen attraktiv, die es sich auch leisten können: „Die Rente muss auskömmlich sein, sonst nimmt man dieses Angebot wohl kaum freiwillig in Anspruch. Wenn man bedenkt, dass man nach 35 Jahren beim Eintritt in die Rente weniger als die Hälfte des letzten Einkommens auf dem Konto hat, überlegt man wahrscheinlich sehr genau, ob es sich lohnt, früher in den Ruhestand zu gehen. Der größte Teil der infrage kommenden Personen kann sich das gar nicht leisten und muss bis zum regulären Eintritt weiterarbeiten. Deshalb ist die Rente mit 63 für mich eher ein Angebot an die Besserverdienenden.“
Im Erwerb gemindert
Wicher verweist auch auf die Menschen, die hart gearbeitet haben oder psychisch stark belastet waren. Für sie ist dies eine Möglichkeit, früher aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Wer weniger Jahre gearbeitet hat, könne nur versuchen, über eine Erwerbsminderungsrente früher auszuscheiden:
„Ich empfinde diese Regelung als sehr unfair den Betroffenen gegenüber. Sie haben ihre Arbeit mit ihrer Gesundheit bezahlt und werden am Ende auch noch dafür bestraft, weil ihnen Geld, auf das sie Anspruch haben, abgezogen wird. Die Rente mit 63 ist für sie kein angemessener Ausgleich.“
Eine etwas anders gelagerte Einschätzung nimmt Katja Karger, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Hamburg vor: „Die Rente mit 63 ist nach wie vor eine gute Alternative für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ja auch stark nachgefragt wird. Wir brauchen flexible Rentenübergänge ohne Abschläge. Das zeigen auch die Zahlen: Jedes Jahr scheiden gut 200.000 Versicherte vor dem 65. Lebensjahr aus dem Erwerbsleben aus, wegen Krankheit oder gar Tod. Untersuchungen zeigen, dass Beschäftigte, die hohen Belastungen ausgesetzt sind, früher sterben. Deswegen ist die Möglichkeit für einen früheren Renteneintritt wichtig.“
Länger gesund arbeiten
Kritik kommt von Unternehmen. So beklagt etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dass schon drei Monate nach Einführung der Rente mit 63 die Zahl der mindestens 63-Jährigen im Unternehmen um über drei Prozent sank – und den Fachkräftemangel verschärfe. Untersuchungen zeigen, dass in den vergangenen zwei Jahren rund eine Viertelmillion Fachkräfte pro Jahr bundesweit vorzeitig Rentner wurden – mehr als von der Bundesregierung ursprünglich prognostiziert. Die Sorge für Hamburg drückt Volker Tschirch, Hauptgeschäftsführer des AGA Unternehmensverbandes aus, der 3.500 Mitgliedsunternehmen mit rund 150.000 Mitarbeitern*innen in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vertritt. Menschen mit 45 Jahren an Werkbank oder Schreibtisch haben, so Tschirch, einen „eindrucksvollen Beitrag“ geleistet und sich die Rente redlich verdient. „Wer dann noch weiterarbeiten möchte, freiwillig, vielleicht wenige Stunden, der soll das auch zukünftig unbedingt dürfen. Wir brauchen die Erfahrung der Silver Worker! Zu bedenken ist, dass ein früherer Renteneintritt den Fachkräftemangel in Zukunft verstärken wird und so eine schwere Hypothek für unsere Rentenkasse ist.“ Wenn Menschen sich für frühe Rente entscheiden, habe das Folgen für Unternehmen und Rentensystem. Denn: „Zum einen steht wertvolles Wissen nicht mehr zur Verfügung, zum anderen zahlen die Menschen, die mit 63 in den Ruhestand gehen, natürlich nicht mehr in die Rentenkasse ein.“
Die Kritik lässt die Gewerkschafterin nicht gelten: „Wenn Unternehmen über fehlende Fachkräfte klagen, müssen sie langfristiger denken und mehr Weiterbildungs- und Qualifikationsangebote machen. Das wird in vielen Betrieben nach wie vor stark vernachlässigt.“ Zudem gebe es, so Karger, viele Menschen, die wenig Lohn bekommen, in Leiharbeit oder befristet tätig sind, die zu Fachkräften von morgen gemacht werden können. Es gelte, die Chancen etwa der Digitalisierung im Sinne der Beschäftigten zu nutzen: „Gute Arbeitsbedingungen führen dazu, dass Menschen auch länger arbeiten können und wollen.“ Offenbar ist da das Hamburger Handwerk auf einem gutem Weg. Christiane Engelhardt, Pressesprecherin der Handwerkskammer Hamburg: „Im Handwerk bleiben viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis zur regulären Rente im Betrieb, auch weil sie sich diesem sehr eng verbunden fühlen. Unsere Herausforderung ist weniger der Abgang von Frührentnern, sondern vielmehr, den jungen Nachwuchs für handwerkliche Berufe zu begeistern.“ Ältere gehören nicht zum alten Eisen: „Wenn Ältere in einem Handwerksbetrieb körperlich nicht mehr so fit sind, um etwa den Heizkessel zu bewegen oder das Dach zu decken, übernimmt oft ein jüngerer Geselle diese Aufgabe. Ältere Meister kümmern sich dann häufig verstärkt etwa um die Ausbildung der Lehrlinge.“ Das Problem liegt woanders: „In Handwerksbetrieben, die keinen Nachfolger finden, arbeiten Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber sehr oft über das Rentenalter hinaus im Betrieb weiter.“
Die vorgezogene Rente ab 63 ist eine Frage des Geldes. Für sie gilt: Wer die „45-Jahres-Hürde“ nicht nehmen kann, sich dennoch reif für die Rente fühlt, muss Abschläge einpreisen. Es ist wie vorher im Job – Zeit ist Geld.
Weitere Informationen zur Auszahlung der Rentenversicherung finden Sie auf vorfaelligkeitsentschaedigung.net.
Dr. H. Riedel © SeMa
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