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Erwerbsminderungsrente auch bei psychischen Erkrankungen

„Es geht nicht mehr“, sagt Sieglinde Adler, als sie die beratende SoVD-Juristin fragt, was sie tun kann, weil sie Angst hat – vor der lauten Halle, wo sie viele Jahre Geräte montierte, vor dem Stress ... Ihr Arzt hat ihr geraten, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Denn: Sieglinde Adler schafft es nicht mehr, Vollzeit zu arbeiten. Sie braucht mehr Ruhe als andere. Die SoVD-Beraterin erklärt, dass dieses Phänomen viele Menschen betrifft – Depressionen, Zwangs- und Angststörungen, Störungen durch Suchtkrankheiten, auch Psychosen sind immer häufiger Grund dafür, eine EM-Rente zu beantragen. Die SoVD-Beraterin sagt, welche Möglichkeiten und Alternativen es grundsätzlich gibt. Die meisten Anträge zur EM-Rente werden abgelehnt, weil aus sozialmedizinischer Sicht keine Erwerbsminderung vorliegt. Die bzw. der Betroffene kann also noch mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten. Vielleicht nicht mehr im aktuellen Job, aber zumindest theoretisch.

Im wirklichen Leben ist diese Frage immer umstritten. Wie schwer ist die Erkrankung? Was bedeutet das für den Alltag und das Berufsleben? Nicht selten haben mehrere Ärztinnen oder Ärzte völlig unterschiedliche Meinungen. Nicht für jeden Fall kann man eine Einschätzung darüber abgeben, ob tatsächlich Erwerbsminderung vorliegt. Weisen aber alle Wege in Richtung Erwerbsminderungsrente, dann sollte man – wie Sieglinde Adler – den Antrag stellen. Wenn festgestellt wird, dass sie lediglich noch unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, dann kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente infrage. Wenn feststeht, dass sie nur noch unter drei Stunden belastbar ist, dann stünde ihr eine volle EM-Rente zu. Die Rente wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt: Es müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt worden und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung drei Jahre an Pflichtbeiträgen zusammengekommen sein.

Bevor eine EM-Rente gewährt wird, prüft der Rententräger auch, ob das Leistungsvermögen durch eine Reha wiederhergestellt werden kann (Stichwort „Reha vor Rente“). Bei längerer Erkrankung und Krankengeldbezug fordert bereits die Krankenkasse dazu auf, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn im sogenannten Entlassungsbericht steht, dass der oder die Betroffene dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, oder aber zwischen drei und unter sechs Stunden, kann das die Tür zur EM-Rente aufstoßen.

Wird der Antrag abgelehnt, übernimmt der SoVD die rechtliche Vertretung für Mitglieder und formuliert den Widerspruch. Im Fall von Sieglinde Adler mit Erfolg. Sie erhält aufgrund ihrer schweren Angststörung am Ende die volle EM-Rente.

Wie hoch die EM-Rente ist, darüber gibt die Rentenauskunft der Rentenversicherung Aufschluss. Denn die Höhe hängt vom bisherigen Einkommen ab. Und wie sieht es mit dem Dazuverdienst aus? Seit Januar 2024 können bei einer teilweisen EM-Rente jährlich 37.117,50 Euro, bei voller Erwerbsminderung 18.558,75 Euro dazuverdient werden.

Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zum Thema Rente beraten lassen. Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de.

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