Februar-2019
Liebe Leserinnen und Leser,
wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, begrüßt das SeMa Sie in 2019 mit einem etwas erneuerten Erscheinungsbild.
Wir starten gleich mit einem Thema, welches jeden von uns betrifft oder noch betreffen wird: der aktuellen und künftigen Besteuerung der Rente.
Jedes Jahr werden mehr RentnerInnen steuerpflichtig. Eine kleine Rentenerhöhung ist nicht immer ein Grund zur Freude, wenn man dadurch steuerpflichtig wird. Selbst Personen, deren Renten an der Armutsgrenze (= 1.076,– Euro verfügbares Monateinkommen) liegen, versucht der Staat noch in die Taschen zu greifen. Der Grundfreibetrag von 9.168,– Euro pro Jahr ist deutlich zu niedrig, da Ruheständler vielfach nicht die weiteren Abzugsmöglichkeiten haben, wie zum Beispiel Arbeitnehmer. Und, was häufig verwechselt wird, hier geht es nicht um Zahlungen in die Rentenkasse, sondern an den Fiskus. An die Behörde, die jährlich zusieht, wie ihr Milliardenbeträge durch mehr oder weniger legale Steuertricks der Großkonzerne verloren gehen.
In dieser Ausgabe haben wir aber auch einige sehr erfreuliche Themen für Sie parat.
Ich verabschiede mich nun bis zur Märzausgabe, die ab dem 02.03.19 verteilt wird.
Ihre Silke Wiederhold