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Mehr Rente und die Steuer?

Auf den ersten Blick ist es ein warmer Geldregen, auf den zweiten aber vielleicht eine kalte Dusche: Seit Juli bekommen Renter:innen 4,57 Prozent mehr Geld. Rund 21 Millionen Rentner:innen haben mehr in der Tasche. Aber: Einige von ihnen liegen erstmals über dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Ledige) bzw. 23.208 Euro (Verheiratete) und müssen ihr Einkommen nun versteuern. Laut Bundesfinanzminister betrifft das 114.000 Senior:innen. Klaus Wicher, SoVD-Chef in Hamburg: „Ich bezweifele, dass es tatsächlich nur so wenige Rentner:innen sein sollen. Wäre dies wirklich der Fall, würde es ja bedeuten, dass nach wie vor sehr große Zahl so wenig Rente hat, dass sie nicht über den Grundfreibetrag kommt. Dann wäre diese Anpassung aus meiner Sicht nichts anderes als Schönfärberei. Für viele Rentner:innen ist es schwer, über die Runden zu kommen. Warum sie bisher keinen Inflationsausgleich bekommen haben – so wie viele andere –, ist nicht nachvollziehbar und ungerecht.“   

Der Grundfreibetrag benennt die finanzielle Untergrenze, ab der das Finanzamt eine Steuererklärung einfordert. Die Höhe der anfallenden Steuer war über die Jahre gestaffelt: Wer 2021 in Rente ging, musste 81 Prozent davon versteuern. Dieser Prozentsatz ändert sich bis zum Rentenende nicht mehr. Ältere, die in diesem Jahr in Rente gehen, versteuern inzwischen 84 Prozent ihrer Einkünfte. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Für diejenigen, die 2040 in Rente gehen, war eine 100-prozentige Versteuerung der Rente geplant. Dank Wachstumschancengesetz ist dies jetzt erst 2058 der Fall.

Knapp 90 Prozent der steuerpflichtigen Rentner:innen haben weitere steuerpflichtige Einkünfte. Wer sich zum Beispiel mit einer Kapitallebensversicherung zusätzlich abgesichert hat, freut sich nach 20 Jahren über die anstehende Auszahlung. Hier hat man die Wahl zwischen einem einmaligen Betrag oder einer monatlichen Auszahlung. Wurde der Vertrag vor 2005 geschlossen, bleibt der Ertrag daraus steuerfrei. Bei Verträgen nach 2005 müssen der monatliche Ertragsanteil oder aber die einmalige Auszahlung gesamt versteuert werden. Daher ist individuell zu prüfen, welche Variante günstiger ist. 

Wer zahlt nun im Alter Steuern? In Hamburg beziehen mehr als 30.000 der über 65-Jährigen Grundsicherung im Alter, sie bleiben außen vor. Wer laut Rentenbescheid auf mehr als 16.434 Euro brutto jährlich (1.339 Euro pro Monat) kommt, ist dagegen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Unser Tipp: Ausgaben, z. B. für Medikamente oder Behandlungen, und Pauschbeträge, verringern bei Behinderung oder Krankheit die Steuerlast. Wer Angehörige pflegt, kann z. B. einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen.

Mitglieder des SoVD können sich kostenfrei zu Rente und Pflege beraten lassen. Informationen unter www.sovd-hh.de, Telefon: 040/611 60 70, E-Mail: info@sovd-hh.de.

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