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Sorgenfreie Ferien

Hilfreiche Tipps und eine Vollmacht zum Download auf www.grosseltern.de
Ende Juni geht es los mit den Sommerferien. Für die Kinder beginnt nun die schönste Zeit des Jahres. Für berufstätige Eltern allerdings sind diese sechs Wochen im Sommer alle Jahre wieder eine große Herausforderung. Wie und von wem kann der Nachwuchs möglichst optimal betreut werden? Glücklich sind diejenigen, die ihre Kinder bei den Großeltern liebevoll versorgt wissen. Nie sind Großeltern gefragter, als in der Ferienzeit. Einige nehmen ihre Enkel bei sich auf, andere fahren mit den Kindern in den Urlaub. Das Informations- und Ratgeberportal www.grosseltern.de unterstützt die rund 21 Millionen Großeltern in Deutschland mit Tipps für die Feriengestaltung und einem Vollmachtsformular zum Download.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die meisten Großeltern nicht mehr bis zum Hals in der Kindererziehung stecken. Das macht sie so herrlich entspannt für die Enkelkinder, die sich glücklich in der vollkommenen Aufmerksamkeit von Oma und Opa sonnen dürfen. 
Andererseits sind Großeltern oft verunsichert, die die geparkten Enkel in ihrer Obhut adäquat bespaßen möchten. Was steht heute hoch im Kurs bei den Kleinen? Welche Medien dürfen oder müssen sein? Was sollen wir unternehmen? Was müssen wir einpacken? Was ist unverzichtbar in der Reiseapotheke?

Damit die gemeinsame Zeit mit den Enkeln in den Ferien und auf Reisen ein Erfolg wird und entspannt genossen werden kann, hat das Portal www.grosseltern.de in der Rubrik „Reise“ eine Fülle von Informationen und Checklisten bereit gestellt. Es gibt zahlreiche Anregungen für geeignete Reiseziele, Ausflüge oder die gemeinsame Beschäftigung daheim. 

Das Portal leistet überdies pragmatische Hilfestellung bei rechtlichen Fragen: „Was dürfen Großeltern im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls entscheiden – diese Frage wird bei der Planung oft vergessen“, betont Dr. Stefan Lode, Betreiber des Internetportals und als Jurist Experte in Sachen Recht. Fahren die Großeltern mit den Enkeln in den Urlaub, übernehmen sie für diese Zeit die Erziehungs- und Fürsorgepflicht. Um dies klar zu regeln und zum Beispiel auch Ärzten Weisungen geben zu dürfen, dient eine juristisch geprüfte Vollmacht. „Hier gilt: Vorbereitung ist alles. Mit einer entsprechenden Vollmacht können sich Großeltern für die Reise absichern.“ Ein entsprechendes Formular zum Download finden Sie bei www.grosseltern.de auf der Startseite.

Sollten Kinder ein gewisses Alter erreicht haben, um mit Oma und Opa zu verreisen?

Es kommt weniger auf das Alter der Enkelkinder an, sondern vielmehr auf die Intensität des Kontaktes zwischen Enkel und Großeltern. Verbringen die Enkel viel Zeit bei den Großeltern und sind sich sehr vertraut, dann spricht nichts dagegen, dass auch Kleinkinder mit Oma und Opa verreisen. Üblicherweise beginnen Urlaube mit den Großeltern im Alter von fünf bis sechs Jahren.

Wäre es klug, wenn die Großeltern Urlaubssituation vor Reiseantritt mit den Enkelkinder üben?

Ja, unbedingt. Wir von grosseltern.de empfehlen Großeltern, die ihre Enkel nicht so häufig sehen ein Testwochenende, möglichst nahe am Wohnort bei den Eltern. Sollte etwas nicht klappen, so können die Großeltern die Enkel schnell zu den Eltern und in die vertraute Umgebung zurück bringen. 

Gibt es gesetzlich etwas zu beachten?

Man mag es kaum glauben, aber es ist einiges zu beachten. Kinder benötigen seit 2012 einen eigenen Kinderreisepass, der bis zum 12. Lebensjahr gültig ist. Danach benötigen Jugendliche einen herkömmlichen Reisepass bzw. Personalausweis. Beachten sollten Großeltern von Teenagern, dass für einige Länder (z. B. die USA) ein Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) benötigt wird. Nur so kann das Enkelkind visumsfrei einreisen. Wenn die Enkel mit einem Kinderreisepass z.B. in die USA einreisen möchten, benötigt das Enkelkind zusätzlich ein Visum.

Auskünfte welche Dokumente für welches Land benötigt werden erteilt das Auswärtige Amt http://www.auswaertiges-amt.de.

Wichtig ist zudem eine Vollmacht für Notfälle. Für das nichtdeutschsprachige Ausland empfehlen wir die Vollmacht in Landessprache übersetzen zu lassen. Nur mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und sicherstellen, dass sie den Großeltern Auskunft erteilen dürfen. Die Vollmacht sollte auch regeln, dass die Großeltern berechtigt sind, Entscheidungen hinsichtlich der Behandlung des Enkelkindes zu treffen. Die Vollmacht sollte zudem neben den Namen und Wohnorten auch die Telefon- und Ausweisnummern der Eltern und die der Großeltern beinhalten. Eine Blankovollmacht von unserem Rechtsexperten finden Ihre Leser auf www.grosseltern.de.

Was sollten Eltern unbedingt mit den Großeltern vor den Ferien klären?

Zwei Drittel der Reisen mit den Enkeln erfolgen mit dem Pkw. Das Kuscheltier und das Lieblingsspielzeug dürfen auf keinen Fall fehlen und die Eltern sollten Oma und Opa auch Tipps zur Ernährung der Enkel geben. Was essen die Kinder überhaupt nicht bzw. was essen sie besonders gerne? Gibt es besondere Verhaltensweisen oder Rituale (Gebet vor dem Einschlafen)?
Unabhängig vom Reiseziel sollten die Großeltern eine Kopie des Impfausweises mitnehmen und sich Blutgruppe, Allergien und Vorerkrankungen der Enkel sowie den Namen und Telefonnummer des Kinderarztes notieren.
Zusätzlich empfehlen wir eine Reiseapotheke für die Enkel und einen Anruf bei der Krankenversicherung. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für Großeltern und Enkel wichtig. Geklärt werden sollte, ob der Versicherungsschutz auch für die mitreisenden Enkel besteht. Ggfs. müssen die Eltern eine entsprechende Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.
Das kostet meist weniger als € 20,–. Eine ausführliche Checkliste für eine kindgerechte Reiseapotheke finden Ihre Leser auf www.grosseltern.de.
 

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